29. Apr. 2024

Protestkomitee: Lizenz- und Zulassungsverfahren 2024/25

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat die Proteste der Klubs im Lizenz- und Zulassungsverfahren für 2024/25 behandelt und ist dabei zu folgenden Urteilen gekommen:

 

Schwarz Weiss Bregenz: Lizenz aufgrund des Nachweises der personellen Erfordernisse erteilt (die Zulassung wurde bereits vom Senat 5 erteilt).

SV Stripfing: Zulassung aufgrund der nachgewiesenen Vereinssitzverlegung nach Deutsch-Wagram und Nennung der Generali Arena als Heimstadion erteilt.

 

DSV Leoben: Zulassung verweigert (finanziell). Gegen die Lizenzverweigerung wurde vom Klub kein Protest erhoben.

FC Dornbirn 1913: Zulassung verweigert (finanziell).

SV Austria Salzburg: Zulassung verweigert (infrastrukturell). Das fehlende personelle Kriterium konnte nachgewiesen werden.

Welser Sportklub Hertha: Zulassung verweigert (infrastrukturell).

 

Der Kremser SC hat gegen die erstinstanzliche Zulassungsverweigerung keinen Protest eingebracht. Der First Vienna FC 1894 hat auf einen Protest gegen die erstinstanzliche Lizenzverweigerung verzichtet, die Zulassung wurde bereits vom Senat 5 erteilt.

 

Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens können die Klubs gegen die Verweigerung der Zulassung noch innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen. Eine Entscheidung des Schiedsgerichts erfolgt bis spätestens Ende Mai 2024.

 

Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die ADMIRAL Bundesliga) und Zulassung (gilt für die ADMIRAL 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.