04. März 2025

Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren 2025/26: 35 Klub-Anträge eingebracht
Am gestrigen Montag, den 3. März 2025 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2025/26. Dabei wurden insgesamt 35 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht.
Neben den Klubs aus der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga gibt es auch Anträge von Vertretern aus allen drei Regionalligen.
Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:
Lizenzanträge für die ADMIRAL Bundesliga
ADMIRAL Bundesliga SK Puntigamer Sturm Graz FC Red Bull Salzburg LASK SK Rapid TSV Egger Glas Hartberg SK Austria Klagenfurt RZ Pellets WAC FK Austria Wien FC Blau-Weiß Linz CASHPOINT SCR Altach WSG Tirol Grazer AK 1902 | ADMIRAL 2. Liga SC Austria Lustenau SV Guntamatic Ried First Vienna FC 1894 FAC Wien Admira Wacker SKN St. Pölten Schwarz-Weiss Bregenz KSV 1919 |
Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga
ADMIRAL 2. Liga FC Liefering SV Horn SV Licht-Loidl Lafnitz SV Stripfing SKU Ertl Glas Amstetten ASK Voitsberg SK Sturm Graz II SK Rapid II | Regionalliga Ost Young Violets Austria Wien (als Amateurteam) SV Klöcher Bau Oberwart Regionalliga Mitte LASK Amateure OÖ (als Amateurteam) WAC Amateure (als Amateurteam) FC Hertha Wels Regionalliga West SV Austria Salzburg SC Imst 1933 |
Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.
Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens
In den kommenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration (inkl. der Finanzexperten der KPMG) und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bestimmungsgemäß bis 14. April 2025 zu erwarten.
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2025. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2025.