18. Nov. 2021
Zutrittsregelung fr MedienvertreterInnen bei Meisterschaftsspielen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der Länderspielpause dürfen wir Sie hiermit an die seit der bundesweit geltenden Verordnung vom 8. November 2021 gültigen Zutrittsregelungen für MedienvertreterInnen sowie alle weiteren arbeitenden Personen (abseits der „Roten Gruppe“) bei Meisterschaftsspielen erinnern:
- Zutritt für alle im Stadion (auch ehrenamtlich) arbeitenden Personen ist nur mit einem 2,5G-Nachweis möglich (geimpft/genesen/PCR-getestet [Test nicht älter als 72h]).
- PCR-getestete Personen mit Kontakt zu Zuschauern, für die die 2G-Regelung gilt, sind verpflichtet FFP2-Masken zu tragen (gilt nicht für Personen mit einem 2G-Nachweis [geimpft/genesen]). Davon betroffen sind bspw. Journalisten und Fotografen im VIP-Bereich oder in anderen Bereichen, in denen es zu einer Vermischung mit Besuchern kommt wie Zugänge o.ä.
- Als Genesung gilt ein Genesungsnachweis, eine ärztliche Bestätigung über eine zurückliegende Infektion oder ein Absonderungsbescheid (jeweils nicht älter als 180 Tage). Ein Antikörper-Test ist nicht als Genesungsnachweis zulässig.
Etwaige regionale Unterschiede (wie bspw. 48h-Gültigkeit von PCR-Tests in Wien, generelle Maskenpflicht insb. Indoor, etc.) sind jedenfalls zu beachten. Darüber hinaus können auch die jeweiligen Heimklubs als Veranstalter strengere Maßnahmen erlassen.