16. Nov. 2021
Senat 2 besttigt Funktionssperre von 18 Monaten gegen Jrgen Werner
Der Senat 2 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in dem Verfahren gegen Jürgen Werner nach Aufhebung des Senat 2-Beschlusses vom 18.06.2021 und Zurückverweisung der Rechtssache zur Verfahrensergänzung neuerlich eine Funktionssperre von 18 Monaten ausgesprochen. Die bereits von 19.06.2021 bis 16.09.2021 verbüßte Sperre ist auf die Dauer der Funktionssperre entsprechend anzurechnen. Die Funktionssperre läuft damit bis zum 18.02.2023.
Jürgen Werner wird für offizielle Funktionen im österreichischen Fußball gesperrt, da er während seiner Zeit als LASK-Vizepräsident mehrere Gesellschaftsanteile und Funktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innegehabt hatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt.
Im Rahmen der aufgetragenen Verfahrensergänzung hat der Senat 2 amtswegig weitere Sachverhaltserhebungen durchgeführt, welche die ursprüngliche Rechtsansicht des Senates 2 bestätigt haben.
Eine Funktionssperre bedeutet, dass die betreffende Person nicht in offizieller Funktion gegenüber dem Verband (ÖFB, Bundesliga oder Landesverbände) auftreten darf. Ebenso ist jegliche Beteiligung an einem Spielgeschehen als Offizieller untersagt.
Gegen den Senat 2-Beschluss kann Jürgen Werner innerhalb von 3 Tagen Protest anmelden, welcher nach Zustellung des Langbeschlusses binnen 14 Tagen eingebracht werden muss.