04. März 2021
Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren 2021/22: Klub-Antrge eingebracht
Am gestrigen Mittwoch, den 3. März 2021 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2021/22. Dabei wurden insgesamt 32 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht.
Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:
Lizenzanträge für die Tipico Bundesliga
Tipico Bundesliga: FC Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, RZ Pellets WAC, LASK, TSV Prolacatal Hartberg, SK Puntigamer Sturm Graz, FK Austria Wien, CASHPOINT SCR Altach, spusu SKN St. Pölten, FC Flyeralarm Admira, WSG Swarovski Tirol, SV Guntamatic Ried
2. Liga: SK Austria Klagenfurt, FC Wacker Innsbruck, SC Austria Lustenau, FAC Wien, Grazer AK 1902
Zulassungsanträge für die 2. Liga
2. Liga:FC Liefering, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Juniors OÖ, FC Blau Weiß Linz, FC Dornbirn 1913, SV Horn, KSV 1919
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure, FC Wacker Innsbruck II
RL Ost: SV Stripfing
RL Mitte: WSC HOGO Hertha Wels
Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der 2. Liga. Ende Februar wurden die Rahmenbedingungen für das diesjährige Lizenz- und Zulassungsverfahren beschlossen. Nachdem die Prüfung der finanziellen Kriterien im vergangenen Jahr COVID-bedingt ausgesetzt worden war, erfolgt nun in Abstimmung mit den Klubexperten und Beschlussfassung in der Hauptversammlung ein Schritt zurück in Richtung des gewohnten Prozederes.
Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.
Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens
Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist Montag, 08.03.2021 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird. In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und den unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bis spätestens 13. April 2021 zu erwarten.
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2021. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2021, das erste Spiel im Europa League-Play-off findet am 24. Mai 2021 statt. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2021.