22. Apr. 2021

Lizenz- und Zulassungsverfahren 2021/22: FK Austria Wien und SC Austria Lustenau bringen Protest ein

Nachdem der Senat 5 dem FK Austria Wien und dem SC Austria Lustenau Lizenz und Zulassung für die kommende Saison in erster Instanz verweigert hat, haben beide Klubs fristgerecht Protest beim Protestkomitee eingebracht.

Der FAC Wien (Nicht-Erteilung der Lizenz) sowie der SV Stripfing/Weiden (Nicht-Erteilung der Zulassung) haben keinen Protest eingebracht.

Dabei gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E der Lizenz- bzw. Zulassungsbestimmungen, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Dienstag, 27. April 2021 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.