18. Mai 2021
Anwendung 3G-Regel fr MedienvertreterInnen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir dürfen darauf hinweisen, dass die „3G-Regel“ analog zu den Zuschauern auch bei MedienvertreterInnen im Stadioninnenbereich, auf den Pressetribünen sowie bei FotografInnen zur Anwendung kommt.
Auch MedienvertreterInnen müssen somit entweder getestet, geimpft oder genesen sein, um Zutritt zu bekommen:
Getestet: Digitaler Selbsttest max. 24h alt, Antigen-Test max. 48h alt, PCR-Test max. 72h alt
Geimpft: Die erste Teilimpfung muss zumindest 22 Tage zurückliegen
Genesen: Maximal 6 Monate zurückliegende Corona-Erkrankung
In sämtlichen Fällen muss der entsprechende Nachweis (Testergebnis/Attest, Antikörper-Nachweis/Absonderungsbescheid/Ärztliche Bestätigung, Impfpass/Impfbestätigung) mitgeführt werden.
Weitere Präventionsmaßnahmen wie Mindestabstände, Maskenpflicht, etc. bleiben unverändert bestehen und sind gemäß den Vorgaben des Veranstalters einzuhalten.