27. Mai 2020

Senat-1-Verfahren gegen den LASK: Erster Verhandlungstermin hat stattgefunden, Sitzung wurde auf morgen vertagt

Am heutigen Mittwoch hat der erste Verhandlungstermin im Senat-1-Verfahren gegen den LASK bis in die späten Abendstunden stattgefunden. Die Sitzung wurde vertagt und der nächste Termin für den morgigen Donnerstagnachmittag, den 28.05.2020, angesetzt.

Sofern im Rahmen der morgigen Sitzung ein Urteil gefällt wird, werden wir über die kurzfristige Ansetzung einer Pressekonferenz informieren. Andernfalls wird ein weiterer Verhandlungstermin bekanntgegeben.

 

Dr. Norbert Wess nimmt nicht an Verfahren teil

Grundsätzlich wird, wie bei juristischen Verfahren üblich, auch in den Gremien der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu Beginn einer jeden Verhandlung das Vorliegen einer etwaigen Befangenheit durch die jeweiligen Senatsmitglieder geprüft.

Der stellvertretende Vorsitzende des Senates 1, Rechtsanwalt Dr. Norbert Wess, hat zu Beginn der heutigen Sitzung (nochmals) dargelegt, dass er in seinem Zivilberuf im vergangenen Jahr den LASK in einer Angelegenheit außerhalb des Bundesliga-Spielbetriebes rechtlich vertreten hat. Dieser Umstand war bereits damals sowohl der Österreichischen Fußball-Bundesliga, den Senatsmitgliedern als auch den Medien bekannt.

Dr. Wess hat sich in subjektiver Hinsicht nicht für befangen erachtet. Auch die sonstigen Senatsmitglieder haben eine Befangenheit verneint. Aufgrund der Tragweite und der hohen Sensibilität in dieser konkreten Angelegenheit hat Dr. Wess dennoch den Senat ersucht, an diesem Verfahren nicht teilzunehmen, um auch jeden objektiven Anschein einer allfälligen Befangenheit zu vermeiden.