04. März 2020
Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren 2020/21: Klub-Antrge eingebracht
Am gestrigen Dienstag, den 3. März 2020 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2020/21. Dabei wurden insgesamt 31 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht.
Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:
Lizenzanträge für die Tipico Bundesliga
Tipico Bundesliga: FC Red Bull Salzburg, LASK, RZ Pellets WAC, FK Austria Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, spusu SKN St. Pölten, SK Rapid Wien, SV Mattersburg, CASHPOINT SCR Altach, FC Flyeralarm Admira, TSV Prolacatal Hartberg, WSG Swarovski Tirol.
HPYBET 2. Liga: FC Wacker Innsbruck, SV Guntamatic Ried, SC Austria Lustenau, SK Austria Klagenfurt, Grazer AK 1902.
Zulassungsanträge für die HPYBET 2. Liga
HPYBET 2. Liga: KSV 1919, FC Blau Weiß Linz, FC Juniors OÖ, FAC Wien, SKU Ertl Glas Amstetten, FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, SV Horn, SK Vorwärts Steyr, FC Dornbirn 1913.
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure.
RL Mitte: WSC HOGO Hertha Wels.
Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der HPYBET 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der HPYBET 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.
Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens
Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist Freitag, 06.03.2020 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird. In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und den unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bis spätestens 14. April 2020 zu erwarten.
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2020. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2020, das erste Spiel im Europa League-Play-off findet am 20. Mai 2020 statt. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2020.