21. Apr. 2020
Information zur Sportsttten-Verordnung BGBL II 162/2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Österreichischen Fußball-Bundesliga wurde heute seitens des Sportministeriums eine ergänzende Information hinsichtlich der Zutrittsrechte von MedienvertreterInnen bei Trainings der Bundesliga-Klubs übermittelt.
Nach Auskunft des Ministeriums gestattet die Verordnung, die die Ausnahme des Betretungsverbotes von Sportstätten durch SpitzensportlerInnen regelt, nicht die Anwesenheit von MedienvertreterInnen.
Wir ersuchen daher um Verständnis, dass die Anwesenheit und mediale Berichterstattung von Trainings damit derzeit leider nicht möglich ist.