26. Juni 2018
Stndiges Neutrales Schiedsgericht ndert Sanktionen gegen den SK Rapid Wien
Der SK Rapid Wien hat beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht Klage wegen dem vom Senat 1 verhängten und vom Protestkomitee bestätigten Beschluss im Zusammenhang mit den Vorfällen beim Wiener Derby vom 04.02.2018 eingebracht. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), hat unter Vorsitz von Univ. Prof. Dr. Raimund Bollenberger sowie MMag. Florian Dürauer (von der Bundesliga genannter Beisitzer) und Mag. Wolfgang Rebernig (vom SK Rapid Wien genannter Beisitzer), die Sanktionen gegen den Klub folgendermaßen abgeändert:
- Die Geldstrafe wurde von 100.000 Euro auf 53.000 Euro reduziert.
- Die Bedingungen für den Widerruf der auf Bewährung ausgesprochenen Sektorensperre für ein Spiel wurden abgeändert. Die bedingte Sperre der Sektoren 1-5, 8 sowie 13-20 für das darauffolgende Meisterschaftsheimspiel des SK Rapid Wien kann widerrufen werden, sofern in den kommenden 12 Monaten bei einem Heimspiel (zuvor: Heim- oder Auswärtsspiel) des SK Rapid Wien ähnliche und gleichgewichtige (vorher nur: ähnliche) Vorfälle passieren und zu einer rechtskräftigen Bestrafung führen.
Anmerkung: Zusätzlich wurde von den ersten beiden Instanzen die Sperre der o.a. Sektoren für ein Spiel unbedingt ausgesprochen. Diese wurde vom Schiedsgericht bestätigt. Die unbedingte Sektorensperre wurde bereits beim Meisterschaftsheimspiel des SK Rapid Wien gegen den SKN St. Pölten in der 29. Runde der Saison 2017/18 verbüßt.