29. Mai 2018

Stndiges Neutrales Schiedsgericht: Klage des TSV Prolactal Hartberg stattgegeben

Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht gem. §§ 577 ff ZPO, unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger sowie Dr. Clemens Völkl (als von der  Österreichischen Fußball-Bundesliga genannter Beisitzer) und Dr. Alexander Schoeller (als von TSV Prolacatal Hartberg genannter Beisitzer) hat nach der heute stattgefunden mündlichen Verhandlung folgenden Schiedsspruch gefällt:

Dem von TSV Prolactal Hartberg eingebrachten Klagebegehren auf Erteilung der Lizenz für die höchste Spielklasse in der Saison 2018/19 wird stattgegeben.

Das Schiedsgericht wertete den Fristverzug von TSV Prolactal Hartberg hinsichtlich der Ausgliederung des Spielbetriebs bis 15. März 2018 – anders als der Senat 5 und das Protestkomitee - als verbesserungsfähiges Kriterium. Aus Sicht des Schiedsgerichts ist die rückwirkende Ausgliederung zum 15. März 2018 in eine Kapitalgesellschaft als ausreichend erachtet worden. Hinsichtlich der finanziellen Verweigerungsgründe ist das Schiedsgericht ebenfalls zu einer anderen Entscheidung als die bundesligainternen Instanzen gekommen. Dabei wurden insbesondere die budgetären Nachweise für die Infrastruktur-Maßnahmen auf Basis zusätzlicher Erklärungen durch den TSV Prolactal Hartberg anders bewertet.

Somit erhält der TSV Prolactal Hartberg die Lizenz für die höchste Spielklasse und steigt in die Tipico Bundesliga auf. Die Relegation zwischen dem Zehntplatzierten der höchsten und dem Drittplatzierten der zweithöchsten Spielklasse findet statt. Der SC Wiener Neustadt trifft am Donnerstag, 31.05. um 18:30 Uhr zuhause auf den SKN St. Pölten. Das Rückspiel findet am Sonntag, 03.06. um 15:30 Uhr in St. Pölten statt. Beide Spiele werden live auf skysportaustria.at übertragen.

Bundesligavorstand Reinhard Herovits: „Wir sind überrascht, dass das Ständige Neutrale Schiedsgericht entgegen bisheriger vergleichbarer Fällen auch durch die Berücksichtigung zusätzlicher Erklärungen durch den Klub anders als die bundesligainternen Gremien entschieden hat. Wir warten die genauen Inhalte des schriftlichen Urteils ab und werden dann mit den Klubs notwendige Bestimmungsänderungen evaluieren.“