06. Juni 2018
Senat 5 SC Wiener Neustadt muss Stadionnachweis fr die Wintermonate erbringen
Die Österreichische Fußball-Bundesliga wurde vom SKN St. Pölten informiert, dass die NV Arena dem SC Wiener Neustadt für die Heimspiele von 15. November 2018 bis 15. März 2019 nicht mehr zur Verfügung steht. Aus diesem Grund hat der Senat 5 den SC Wiener Neustadt bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Seit der Saison 2016/17 muss jeder Klub der Tipico Bundesliga über eine Rasenheizung in seinem Heimstadion oder für den oben genannten Zeitraum über ein für die höchste Spielklasse zugelassenes Ausweichstadion mit Rasenheizung verfügen. Generell gilt, dass ein Ausweichstadion nicht mehr als 150 Kilometer Luftlinie vom Vereinssitz entfernt liegen und insgesamt von höchstens zwei Klubs der beiden höchsten Spielklassen genutzt werden darf. Sollte diese für die Lizenzerteilung grundlegende Voraussetzung dauerhaft entfallen, kann der Senat 5 die Lizenz entziehen.
Betreffend den Antrag von SC Wiener Neustadt auf Entscheidung über die Beglaubigung des Relegationsrückspiels gegen den SKN St. Pölten wird der zuständige Senat 1 am Montag, den 11. Juni 2018 um 17 Uhr tagen.
Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: „Seitens der Bundesliga und im Interesse des österreichischen Spitzenfußballs ist es unbedingt notwendig, möglichst schnell und auf jeden Fall vor dem Meisterschaftsbeginn rechtliche und sportliche Klarheit in die aktuelle Causa rund um den SC Wiener Neustadt zu bringen.“