15. Mai 2018
Protestkomitee erteilt KSV 1919 die Zulassung
Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga unter Vorsitz von RA Dr. Andreas Grundei hat über die eingegangenen Proteste von KSV 1919, TSV Prolactal Hartberg und SV Allerheiligen gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Senates 5 folgende Entscheidungen für das Lizenz- bzw. Zulassungsverfahren für die Saison 2018/19 getroffen:
Lizenzierung für die Tipico Bundesliga:
Der Protest von TSV Prolactal Hartberg (dzt. Sky Go Erste Liga) betreffend die erstinstanzliche Lizenzverweigerung für die höchste Spielklasse 2018/19 wurde aus finanziellen und rechtlichen (Fristverzug bei der Ausgliederung des Spielbetriebs) Gründen abgewiesen (Hinweis: die Zulassung zur 2. Liga 2018/19 wurde erstinstanzlich erteilt).
Zulassung für die 2. Liga:
KSV 1919 wurde die Zulassung auf Basis der bestehenden Auflage eines quartalsmäßigen Reorganisationsberichts für die kommende Saison der 2. Liga erteilt. Damit steht fest, dass die Steirer auch in der Saison 2018/19 in der zweithöchsten Spielklasse Österreichs vertreten sind.
Der Protest von SV Allerheiligen (dzt. Regionalliga Mitte) gegen die Verweigerung der Zulassung zur 2. Liga 2018/19 wurde aus infrastrukturellen Gründen (fehlender Nachweis eines für die 2. Liga zugelassenen Heimstadions) abgewiesen.
Der verbandsinterne Instanzenzug der Österreichischen Fußball-Bundesliga ist mit den zweitinstanzlichen Verfahren vor dem Protestkomitee abgeschlossen. TSV Prolactal Hartberg und SV Allerheiligen haben noch die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen (folglich bis 22. Mai 2018) Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einzureichen. Dieses würde die Entscheidung bis Ende Mai (voraussichtlich am 28. Mai 2018) treffen.
Das Ergebnis wird anschließend an die UEFA gemeldet, wodurch das Lizenz- und Zulassungsverfahren für die Saison 2018/19 abgeschlossen wird.
Über das Protestkomitee
Das Protestkomitee ist im Verbandsrecht der Österreichischen Fußball-Bundesliga die zweite Instanz und behandelt Proteste gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Senate. Mit der Entscheidung des Protestkomitees sind Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Das Protestkomitee besteht aus Juristen und Wirtschaftstreuhändern. Alle Mitglieder bringen neben ihrer beruflichen Fachausbildung eine mehrjährige Erfahrung im Bereich des Profifußballs mit.