16. März 2018

Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren 2018/19: 32 Mannschaften an 28 Pltzen interessiert

Am gestrigen Donnerstag, den 15. März 2018 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2018/19. Dabei sind insgesamt 28 Anträge von allen 20 Bundesliga-Klubs sowie 8 Klubs aus den Regionalligen eingegangen. Darüber hinaus haben mit dem FK Austria Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, SK Rapid Wien und FC Wacker Innsbruck vier ÖFBL-Klubs die Teilnahme ihrer Amateurmannschaft an der 2. Liga beantragt, womit sich in Summe ein Pool von 32 Mannschaften für insgesamt 28 Plätze (12 Tipico Bundesliga und 16 2. Liga) ergibt.

 

Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:

Lizenzanträge für die Tipico Bundesliga

Tipico Bundesliga: CASHPOINT SCR Altach, FC Flyeralarm Admira, FC Red Bull Salzburg, FK Austria Wien, LASK, RZ Pellets WAC, SKN St. Pölten, SK Rapid Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, SV Mattersburg.

Sky Go Erste Liga: FC Wacker Innsbruck, KSV 1919, SC Austria Lustenau, SC Wiener Neustadt, SV Guntamatic Ried, TSV Prolactal Hartberg.

Zulassungsanträge für die 2. Liga

Sky Go Erste Liga: FAC Wien, FC Blau Weiß Linz, FC Liefering, WSG Swarovski Wattens.

RL Ost: FC Karabakh, SKU Ertl Glas Amstetten, SV Horn; Zulassung als Amateurteam des BL-Klubs: FK Austria Wien Amateure, SK Rapid Wien II.

RL Mitte: FC Juniors OÖ, SK Austria Klagenfurt, SK Vorwärts Steyr, SV Allerheiligen, SV Lafnitz; Zulassung als Amateurteam des BL-Klubs: Sturm Graz Amateure.

RL West: Zulassung als Amateurteam des BL-Klubs: FC Wacker Innsbruck II.

 

Die „Lizenz“ ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der neuen 2. Liga. Die „Zulassung“ berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind im aktuellen Lizenzierungshandbuch sowie im Zulassungshandbuch zu finden.

 

Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens

Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist 20.03.2018 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird. In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und dem unabhängigen Senat 5, wonach Anfang April etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bis spätestens 30. April 2018 zu erwarten.

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2018.